Frage: Gibt es im Islām das sogenannte „Probe-Arbeiten“?
Zum Beispiel: Ich möchte ein Haus bauen und bitte jemanden, zwei oder drei Tage unbezahlt für mich zu arbeiten – einfach nur, um zu sehen, ob er etwas kann, ob er qualifiziert ist oder nicht. Ist es im Islām erlaubt, jemanden für einige Tage arbeiten zu lassen, ohne ihn zu bezahlen, also nur zur Probe?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Diese Angelegenheit hängt in erster Linie von der Niyyah (Absicht) ab. Die Absicht muss aufrichtig sein. Denn es gibt Menschen, die betrügen: Sie lassen jemanden zwei Tage arbeiten, sagen dann: „Du bist ungeeignet“, und entlassen ihn ohne Lohn. Dann holen sie den nächsten – und es wiederholt sich dasselbe Spiel. Das ist Ẓulm (Unrecht) gegenüber den Menschen.
Ehrlichkeit muss die Grundlage der Absicht sein – das heißt, man muss aufrichtig darin sein, herauszufinden, ob jemand das Handwerk beherrscht oder nicht. Wenn sich dann zeigt, dass derjenige die Arbeit beherrscht, muss man ihm auch den Lohn geben. Wenn er also zwei oder drei Tage gearbeitet und gezeigt hat, dass er fähig ist, warum sollte man ihm dann nicht seinen Lohn zahlen?
Es kann auch im Vorfeld folgendes vereinbart werden: Wenn sich herausstellt, dass er fähig ist, bekommt er seinen Lohn. Aber man darf ihn keinesfalls übervorteilen. Das Wichtigste ist, dass das Urteil über seine Arbeitsleistung nicht der eigenen Neigung folgt. Man muss gerecht und fair im Urteil sein. Wer seine Sache gut macht, verdient es, dass man klar anerkennt: „Er versteht sein Handwerk.“ Ist das nicht der Fall, sollte man ebenso ehrlich feststellen: „Er kann es nicht.“
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Fatwā Nr.: 222 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 14.09.2023
