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Frage: Darf man „Fāṭimahs Hand (Khamsah)“ als Schmuck tragen oder zuhause aufhängen? 
In manchen Haushalten hängt man ein Symbol namens „die Hand Fāṭimas“ auf – meist als blaue Handfläche, die in manchen Ländern zur Abwehr von Neid verwendet wird. Man sagt dann z. B.: „Fünf in das Auge des Neidischen“. Was ist das islāmische Urteil dazu? Gehört das zu unserem Dīn? Und stimmt es, dass dieses Symbol ursprünglich aus dem Judentum stammt? Wie soll ein Muslim damit umgehen?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Wie ich aus der Schilderung des Fragenden verstanden habe, wird diese blaue Hand in einigen Ländern als Mittel gegen Neid benutzt. Man sagt dazu: „Fünf in das Auge des Neidischen“ – aber das ist falsch, denn Allāh (سبحانه وتعالى) allein ist Derjenige, Der den Neid abwehrt. Solche Mittel sind nicht Teil der Wahrheit, sondern gehören zu den Symbolen oder Bräuchen der Nichtmuslime, die an unislāmische Vorstellungen glauben. Einige Muslime ahmen solche Dinge nach, wobei der Ursprung im Judentum, Christentum oder in irgendeinem anderen Dīn liegen könnte. Es ist nicht erlaubt, solche Dinge zu benutzen oder aufzuhängen – besonders dann nicht, wenn ihr Ursprung unbekannt oder nachweislich unislāmisch ist. Ein Muslim sollte sich einzig auf Allāh verlassen, den Schutz bei Ihm suchen, und solche Amulette und Symbole, die Allāh nicht gefallen, meiden.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Fatwā Nr.: 226 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 07.09.2023