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Frage: Wem steht das Sorgerecht für die Kinder nach der Scheidung zu? 

Und was, wenn ein Elternteil meint, dass der andere die Kinder nicht islāmisch erzieht oder gar kein Muslim ist? Darf man in so einem Fall eine Klage erheben, um ihm das Sorgerecht zu entziehen?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Nach der Scheidung steht das Sorgerecht grundsätzlich der Mutter zu, solange sie nicht wieder heiratet. Sie hat das Recht auf die Betreuung des Jungen bis zum Abstillen und auf das Mädchen bis zum siebten Lebensjahr. Verlangt die Mutter mehr Unterhalt als üblich, ist es dennoch empfohlen, die Kinder bei ihr zu lassen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient – vorausgesetzt, sie ist unverheiratet.

Nach dem siebten Lebensjahr geht das Sorgerecht an den Vater über, und er ist vorrangig berechtigt – selbst wenn er kein Muslim ist, da es keinen Beleg gibt, dass das Sorgerecht von einem Nichtmuslim grundsätzlich entzogen wird. Ein gerichtliches Einschreiten ist nur bei offensichtlichem Schaden zulässig, der den Dīn der Kinder gefährdet. In solchen Fällen muss der Einzelfall sorgfältig und nach Maßgabe der Notwendigkeit (Ḍarūrah) [von einem Gelehrten] beurteilt werden.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Fatwā Nr.: 244 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 27.07.2023