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Frage: Was ist der Unterschied zwischen dem Verzicht auf einen Teil des Erbes nach der Aufteilung und der Aussage „Ich möchte dieses Erbe nicht“? Und ist es erlaubt, das in einem offiziellen Dokument festzuhalten?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Es gibt einen Unterschied zwischen dem Verzicht auf den eigenen Erbteil, nachdem dieser rechtlich in deinen Besitz übergegangen ist, und der bloßen Aussage „Ich möchte nichts erben“. Das Erbe ist ein islāmrechtlich festgelegtes Recht, das automatisch nach dem Tod des Erblassers auf die Erbberechtigten übergeht. Niemand kann sich selbst von diesem Erbe ausschließen, bevor es ihm rechtlich zusteht.

Wenn das Erbe jedoch bereits in deinen Besitz übergegangen ist, steht es dir frei, auf deinen Anteil zu verzichten oder ihn an jemanden deiner Wahl – egal ob aus der Familie oder nicht – zu übertragen. Das ist erlaubt und gültig. Ein offizielles Dokument, in dem man seinen Verzicht erklärt, ist rechtskräftig, aber nur dann, wenn der Erbteil bereits rechtlich dein Eigentum ist.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Fatwā Nr.: 263 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 13.07.2023