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Frage: Was bedeutet der Begriff „Nafaqa"? Wie ist seine Definition sowohl sprachlich als auch islāmrechtlich zu verstehen?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Das Wort „an-Nafaqa" stammt von „al-Infāq", was sprachlich „das Ausgeben“ oder „das Aufwenden“ bedeutet. Man sagt im Arabischen: anfaqa – yunfiqu – nafaqa. Der Ausdruck al-Infāq steht für aṣ-Ṣarf, also das Verwenden oder Aufwenden von Besitz. Wenn man sagt Infāq al-Māl, so meint man damit das Ausgeben von Geld. Dies ist die sprachliche Bedeutung des Begriffs.

Islāmrechtlich umfasst der Begriff Infāq jedoch unterschiedliche Formen des Ausgebens von Besitz oder Gaben, die jeweils ihre eigenen rechtlichen Urteile (Aḥkām) haben. So gibt es das Ausgeben für sich selbst, für die Kinder, für die Ehefrau, für die Eltern, für die Verwandten sowie das Ausgeben auf dem Weg Allāhs (fī sabīl Allāh). Jede dieser Formen hat ihre eigene rechtliche Einstufung. 

Das Ausgeben für sich selbst ist verpflichtend (wādschib), ebenso das Ausgeben für die Kinder, solange sie die Pubertät (Bulūġ) noch nicht erreicht haben. Auch die Versorgung der Ehefrau ist verpflichtend, ebenso die Unterstützung der Eltern. Das Ausgeben für nahe Verwandte ist entsprechend dem Grad der Verwandtschaft und der eigenen Fähigkeit zum Ausgeben ebenfalls verpflichtend.

Das Ausgeben auf dem Weg Allāhs (fī sabīl Allāh) ist für denjenigen verpflichtend, der dazu in der Lage ist. Ebenso gilt das Weitergeben von Wissen (Infāq al-ʿIlm) als Pflicht. Jede dieser Formen der Nafaqa besitzt also ihre eigenen spezifischen Urteile (Aḥkām) und wird durch entsprechende Beweise im Qurʾān und der Sunnah gestützt. Schlussendlich ist es jedoch wichtig zu wissen, dass mit al-Infāq nicht nur der Einsatz materiellen Besitzes gemeint ist, sondern ebenso der Einsatz von Mühe, Zeit, Kraft und Wissen.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Fatwā Nr.: 332 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 01.12.2022