Frage: Wer ist im Falle einer Abtreibung berechtigt, auf die Kaffārah zu verzichten, wenn der zur Zahlung Verpflichtete zahlungsunfähig ist?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Es handelt sich um eine weiterhin bestehende islāmrechtliche Schuld (Dhimmah), die nicht erlischt, nur weil der Betroffene aktuell zahlungsunfähig ist. Die Kaffārah stellt ein Recht der Erben des getöteten Fötus dar, sofern sie nicht darauf verzichten. Zu diesen Erben zählen auch die Mutter und der Vater. Sofern weitere Erben vorhanden sind, sind auch diese zu berücksichtigen. In jedem Fall ist nach den Erben zu suchen, denn sie sind die rechtmäßigen Anspruchsinhaber.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Fatwā Nr.: 355 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 21.07.2022
