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Frage: Wie definiert der Islām ,,sinnloses Gerede"?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Grundsätzlich zählt zu al-Lağu (die unbedachte, leere, unsinnige Rede) jedes Gerede, welches ḥarām (verboten) ist und jedes Gerede, dessen Inhalt zwar mubāḥ (erlaubt), aber sinnlos ist, da es dem Redner keinen Nutzen bringt und ihn nicht zu den Mustaḥabbāt (empfohlenen Dingen) oder Farā'iḍ (Pflichten) führt. Der Mu*min teilt seine Zeit für diverse Taten ein. So verbringt er einen Teil seiner Zeit mit Farā'iḍ, einen Teil mit Mustaḥabbāt und einen anderen Teil mit Mubāḥāt (erlaubte Dinge). Selbst der Teil der Zeit, welcher für Mubāḥāt (erlaubte Dinge) genutzt wird, sollte zu den Mustaḥabbāt bzw. Farā'iḍ führen.

<وَٱلَّذِينَ هُمْ عَنِ ٱللَّغْوِ مُعْرِضُونَ>

Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers: 
<Diejenigen, die sich vor al-Lağu (der unbedachten, leeren, unsinnigen Rede) abwenden.> 
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Mu'minūn [23], Āyah 3)

Jegliches sinnloses Gerede oder sinnlose Handlungen töten die Zeit des Mu'min und vergeuden damit sein Leben. Ein Mu'min, der die Farā'iḍ auf eine gute und korrekte Art und Weise verrichten möchte, benötigt dafür Zeit. Und wenn er seine kostbare Zeit mit sinnlosen Dingen verschwendet, wird er unweigerlich diese Farā'iḍ vernachlässigen bzw. nicht in jener Form verwirklichen, wie Allāh (سبحانه و تعالى) es eigentlich von ihm verlangt.

Allāh (عز وجل) wird am Tag des Jüngsten Gerichts die Menschen darüber in Rechenschaft ziehen, wie sie ihr Leben und ihre Zeit verbracht haben.

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde von 'Abū Barzah Naḍlah ibn °Abd Allāh ibn Ḥārith al-'Aslamī überliefert, dass der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) sagte: „Am Tag des Jüngsten Gerichts wird jeder Diener [über folgende Dinge] gefragt werden: Nach seinem Alter und womit er es verbracht hat; nach seinem Wissen und was er damit getan hat; nach seinem Vermögen und wie er es verdient und ausgegeben hat; und nach seiner Gesundheit und für was er diese eingesetzt hat.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00274; al-Dschāmi° al-Ṣaḥīḥ von Muḥammad ibn °Īsā al-Sulamī al-Tirmidhī)

<ثُمَّ لَتُسۡـَٔلُنَّ يَوۡمَٮِٕذٍ عَنِ ٱلنَّعِيمِ>

Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers: 
<Hierauf werdet ihr an jenem Tag ganz gewiss nach dem Na°īm (Gaben) gefragt werden.> 
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Takāthur [102], Āyah 8)

Und die Zeit, die wir in unserem Leben haben, zählt selbstverständlich zu den Na°īm (Gaben), die uns Allāh (جل جلاله‎) geschenkt hat. Deshalb muss ein Muslim sich stets von al-Lağu (der unbedachten, leeren, unsinnigen Rede) fernhalten, indem er dies erst gar nicht beachtet.

<وَٱلَّذِينَ لَا يَشۡهَدُونَ ٱلزُّورَ وَإِذَا مَرُّواْ بِٱللَّغۡوِ مَرُّواْ ڪِرَامً۬ا>

Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers: 
<Und (auch) diejenigen, die kein al-Zūr (Falschaussage) bezeugen und, wenn sie im Vorbeigehen unbedachte Rede (hören), würdevoll weitergehen.> 
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Furqān [25], Āyah 72)

Schlussendlich ist jedes leere Gerade und jenes Gerede, welches dem Muslim keinen Nutzen bringt bzw. ihn nicht zu den Mustaḥabbāt (empfohlenen Dingen) oder Farā'iḍ (Pflichten) führt, ḥarām (verboten).

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Fatwā-Nr.-00224