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Frage: Sollte ich den Tisch verlassen, wenn jemand am Tisch während des Essens Alkohol konsumiert?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Es ist aus islāmischer Sicht in jeder Hinsicht verboten (ḥarām), an einem Tisch sitzen zu bleiben, an dem Alkohol konsumiert wird.

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde überliefert, dass der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) sagte: „Wer von euch etwas Verwerfliches (Munkar) sieht, der soll es mit seiner Hand ändern. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, dann mit seiner Zunge. Und wenn er auch dazu nicht in der Lage ist, dann mit seinem Herzen – und das ist der schwächste Īmān.“
(Quelle: Ṣaḥīḥ Muslim von Muslim ibn al-Haddschādsch)

Daraus ergibt sich folgende Verantwortung: Wenn man die Möglichkeit hat, den Alkoholkonsum zu unterbinden, dann ist man verpflichtet, dies zu tun. Ist man dazu jedoch nicht imstande, so muss man sich wenigstens verbal davon distanzieren. Und wenn selbst das nicht möglich ist, bleibt als letzte Pflicht: die innere Ablehnung – durch das Verlassen der Situation. Wer trotz allem am Tisch sitzen bleibt, signalisiert damit seine stillschweigende Zustimmung. Und dies widerspricht der inneren Ablehnung, zu der jeder Gläubige mindestens verpflichtet ist. Engel verfluchen Zusammenkünfte, bei denen Verbote Allāhs offen begangen werden – ebenso wie jene, die daran teilnehmen. Daher ist es unbedingt notwendig, sich davon fernzuhalten.

Zudem sollte man bedenken: Der Alkoholkonsum kann dazu führen, dass Gespräche entstehen, die inhaltlich dem Islām widersprechen – sei es durch Spott, durch Ausschweifung oder durch das Verbreiten von Unwahrheiten. Auch dies stellt eine große Sünde und Gefahr für das eigene Herz dar.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Fatwā Nr.: 248 / Quelle: Schriftliche Antwort auf eine Frage, die am 20.06.2025 per Telegram eingegangen ist.