Frage: Wie soll man sich gegenüber einem Nachbarn verhalten, der sich zwar zum Islām bekennt, dessen religiöse Ansichten jedoch problematisch sind?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Das Unterbinden von Verwerflichem ist grundsätzlich eine Pflicht. Es gibt jedoch Situationen, in denen ein Einschreiten zu größerem Schaden führen kann, insbesondere wenn der Zeitpunkt, die Umstände oder die Situation dafür ungeeignet sind. Daher wird von einer direkten Konfrontation abgeraten. Ein Austausch über diese Thematik sollte, wenn überhaupt, nur im Kreis vertrauenswürdiger Personen erfolgen. Ein normaler, alltäglicher Umgang stellt jedoch kein Problem dar. Man kann grüßen und sich höflich erkundigen, ohne sich in die Angelegenheiten des anderen einzumischen.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Fatwā Nr.: 363 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 26.05.2022
