Frage: Die Eltern sind verstorben und haben drei Wohnungen und eine halbe Wohnung hinterlassen. Sie haben vier Kinder: drei Söhne und eine Tochter. Wie wird das Erbe aufgeteilt?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Wenn es keine weiteren Erbberechtigten gibt, wie einen Ehemann, eine Ehefrau oder noch lebende Eltern, dann wird das Erbe unter den vier Kindern aufgeteilt. Dem männlichen Erben steht der doppelte Anteil im Vergleich zum weiblichen zu, gemäß dem Prinzip: „Dem männlichen Geschlecht steht das Doppelte dessen zu, was dem weiblichen zusteht.“ Das bedeutet: Die Erbmasse wird in sieben Anteile aufgeteilt – jeder Sohn erhält zwei Anteile, die Tochter einen Anteil. Wenn z. B. das Erbe einen Wert von 3,5 Millionen hat, dann wird es in sieben Teile zu je 500.000 unterteilt. Jeder der drei Söhne erhält 1 Million (zwei Anteile), die Tochter erhält 500.000 (ein Anteil).
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Fatwā Nr.: 293 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 11.05.2023
