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Frage: Wie ist die Vorstellung zu bewerten, dass ein Mensch nach seinem Tod erneut ins Diesseits zurückkehrt, jedoch in einem anderen Körper, also die Lehre der Reinkarnation oder Seelenwanderung?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Die Lehre der Reinkarnation bzw. Seelenwanderung (Tanāsukh al-Arwāḥ) ist nicht islāmisch. Sie widerspricht den grundlegenden Lehren des Islām. Davon zu unterscheiden ist das Konzept der „Rückkehr“ (ar-Radschʿah), wie es in bestimmten Lehren vertreten wird. Dabei wird angenommen, dass Allāh (سبحانه وتعالى) in der Endzeit bestimmte Personen nach ihrem Tod erneut ins Leben zurückkehren lässt. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Allāh (عز وجل)  Menschen sterben ließ und sie wieder zum Leben erweckte; dies ist aus rein schöpfungsmäßiger und islāmrechtlicher Sicht möglich. Ob und in welcher Weise eine solche Rückkehr tatsächlich stattfindet, liegt jedoch im Wissen Allāhs allein.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Fatwā Nr.: 349 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 15.09.2022