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Frage: Darf man die sechs Tage aus dem Monat Schawwāl fasten, bevor man die versäumten Tage aus dem Monat Ramaḍān nachgeholt hat?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Vorrangig und besser ist es, dass der Muslim zuerst die versäumten Tage des Monats Ramaḍān nachholt und danach die sechs Tage aus dem Monat Schawwāl fastet, da er noch verpflichtet ist, die Pflicht nachzuholen und es unangebracht ist, freiwillige Handlungen der Pflicht vorzuziehen. Fastet er dennoch die sechs Tage aus dem Monat Schawwāl vor dem Nachholen, so wird sein Fasten – wenn Allāh es will - als Nāfilah (freiwillig) angenommen, aber er erlangt nicht den vollen Lohn, der im Ḥadīth erwähnt wird:

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde von 'Abū Ayyūb Al-Ansārī überliefert, dass der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) sagte: „Wer den [Monat] Ramaḍān fastet und ihm sechs Tage aus Schawwāl folgen lässt, (bekommt solch eine Belohnung) als ob er sein Leben lang gefastet hätte."
(Quelle: Ṣaḥīḥ Muslim von Muslim ibn al-Haddschādsch)

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Fatwā Nr.: 280 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 08.06.2023