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Frage: Darf ein Muslim das Pflichtgebet zu Hause verrichten, ohne einen Entschuldigungsgrund zu haben, obwohl die Moschee in der Nähe ist?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Grundsätzlich ist das Gebet in der Moschee empfehlenswert. Eine Moschee, die man regelmäßig besucht, sollte eine Moschee der Gottesfurcht (Taqwā) sein. Daher ist es wichtig, dass man sich des Zustands des 'Imāms dieser Moschee gewiss wird, indem man sich von seiner Vertrauenswürdigkeit und Rechtschaffenheit überzeugt, noch bevor man das Gebet hinter ihm verrichtet. In solch einer Moschee der Gottesfurcht sollte man das Gemeinschaftsgebet nicht unterlassen, insbesondere wenn die Moschee in seiner Nähe ist. 

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde von Ibn ʿAbbās überliefert, dass der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) sagte:
„Wer den Gebetsruf hört und ihm nicht folgt, für den gibt es kein Gebet, außer er hat eine Entschuldigung.“ Sie fragten: „O Gesandter Allāhs, und welche Entschuldigung gibt es?“ Er antwortete: „Angst oder Krankheit.“
(Quelle: As-Sunan al-Kubrā von al-Baihaqī)

Mit der Aussage „fa lā ṣalāta lahū“ ist nicht gemeint, dass das Gebet der Person, die ihr Gebet zuhause verrichtet, ungültig ist, sondern, dass das Gebet in der Moschee bei Allāh (سبحانه وتعالى) mit einem größeren Lohn verbunden ist. Angesichts dessen sollte sich der Muslim nach Kräften bemühen, das Gebet in der Gemeinschaft [nach den genannten Kriterien] zu verrichten.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Fatwā Nr.: 283 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 08.06.2023