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Frage: Welche Adhkār kann man in der Rukūʿ und im Sudschūd sprechen? Kann man den Dhikr auch weglassen? 

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Der Tasbīḥ (die Lobpreisung Allāhs) ist im Rukūʿ und Sudschūd verpflichtend. Es gibt dafür jedoch verschiedene Formulierungen, wie:

„Subḥāna Rabbīya l-ʿAẓīm wa-bi-ḥamdih“,
„Subḥāna Rabbīya l-ʿAẓīm“,
„Subḥān Allāh“,
„Al-Ḥamdu lillāh“,
„Lā ilāha illā Allāh“,
„Allāhu akbar“.

All diese Adhkār erfüllen zwar die Pflicht, aber die Grundlage ist der Tasbīḥ. Wer zum Beispiel sagt: „Subḥāna Rabbīya l-ʿAẓīm“, der hat das Verpflichtende erfüllt. Die anderen Varianten sind ebenfalls gültig, aber als Vorsichtsmaßnahme ist es besser, sich an die überlieferten Adhkār aus der gereinigten Sunnah zu halten.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Fatwā Nr.: 288 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 25.05.2023