Frage: Als mein Vater verstarb, war er schwer krank und konnte einige seiner Pflichtgebete nicht verrichten. Er hatte die Absicht, sie nachzuholen, doch verstarb, bevor er dazu kam. Darf ich als sein Sohn die Gebete für ihn nachholen?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Wenn der Vater die Absicht hatte, die verpassten Gebete nachzuholen, aber verstarb, bevor er dazu in der Lage war, so darf der Sohn diese Gebete für ihn nachholen – in der Absicht, ihm damit etwas Gutes zu tun, wenn Allāh es will.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Fatwā Nr.: 294 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 11.05.2023
