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Frage: Ist es verpflichtend, das Pflichtgebet nachzuholen, wenn man es vergessen oder verschlafen hat oder aufgrund fehlender Ṭahārah? Und was bedeutet „Verlassen der Ṭahārah“?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Das Nachholen eines versäumten Pflichtgebets ist verpflichtend – ganz gleich, ob es absichtlich, aus Vergessenheit oder durch Schlaf versäumt wurde. Mit „Verlassen der Ṭahārah“ ist gemeint, dass jemand betet, ohne im Zustand der rituellen Reinheit zu sein – das heißt: Er hat das Gebet begonnen, obwohl er kein Wuḍūʾ besaß – sei es aus Nachlässigkeit oder in voller Absicht. In so einem Fall ist das Gebet ungültig und er muss es nachholen.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Fatwā Nr.: 308 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 05.05.2023