Frage: Ist es zulässig, das man das Istikhārah-Gebet stellvertretend für jemand anderen verrichtet?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Der Grundsatz beim Istikhārah-Gebet besteht darin, dass man es für sich selbst verrichtet. Wenn jedoch beabsichtigt ist, damit einem anderen einen Gefallen zu erweisen, besteht kein Einwand dagegen. Der ursprüngliche Grundsatz bleibt jedoch, dass man das Gebet persönlich vollzieht.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Fatwā Nr.: 354 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 21.07.2022
