Frage: Darf ich Fleisch, das ich selbst nicht esse, an jemand anderen weitergeben, oder ist es besser, es zu entsorgen?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Wenn das Schlachten dieses Tieres und das Verzehren dessen Fleisches ursprünglich in sich selbst ḥalāl ist, du es aber aus Gründen der Vorsicht oder aufgrund einer anderen Fatwā nicht isst, dann ist es erlaubt, es jemandem zu schenken, der das Essen dieses Fleisches für erlaubt hält. Handelt es sich jedoch um Fleisch, das von sich aus ḥarām ist, dann ist es weder erlaubt, es zu verschenken noch zu spenden. In diesem Fall muss es entsorgt werden.
[Erklärung: Jemand bezeichnet sich selbst als Muslim und schenkt dir Fleisch, wie beispielsweise Rind oder Huhn. Wenn man weder die ʿAqīdah dieser Person kennt, noch einem bekannt ist, wie die Schlachtung des Tieres stattgefunden hat, dann darf man dieses Fleisch zwar nicht verspeisen, aber weiterverschenken. Wenn jemand einem allerdings Fleisch schenkt, das in sich selbst ḥarām ist, so wie es bei Schweinefleisch der Fall ist, dann muss man dieses Fleisch entsorgen.]
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Fatwā Nr.: 258 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 13.07.2023
