Frage: Einige Menschen, die sich dem Islām zuschreiben, bringen Kreuze als Zierde an ihren Wänden an. Sie hängen ein Kreuz auf, einfach nur zur Dekoration, nicht aus religiöser Überzeugung. Was ist das Urteil dazu? Ist das erlaubt? Und wie ist das Urteil über jemanden, der so etwas tut?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Wir Muslime glauben weder daran, dass der Prophet 'Īsā (عليه السلام) der Sohn Allāhs ist, noch daran, dass er am Kreuz gestorben ist. Vielmehr sind wir davon überzeugt, dass eine andere Person gekreuzigt wurde, die ihm ähnlich sah. Das Kreuz ist ein Symbol der Christen, also das Symbol eines Dīn, der nicht die Wahrheit darstellt. Wer dieses Symbol anbringt, hebt damit – zumindest nach außen – hervor, dass er sich zu diesem Dīn bekennt und begeht dadurch Kufr (Unglauben). Es ist grundsätzlich ḥarām (verboten), sich mit Dingen zu schmücken, die Allāh verboten hat und in diesem Fall geht es nicht nur um etwas Verbotenes, sondern um ein Symbol des Kufrs selbst! Allāh (عَزَّ وَجَلَّ) hat beispielsweise den Männern das Tragen von Seide untersagt, obwohl es schön aussieht. Wie also sollte es erlaubt sein, sich mit einem Symbol des Kufrs zu schmücken? Dies ist umso verwerflicher.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Fatwā Nr.: 225 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 14.09.2023
