Frage: Ist Kufr ein einziger Begriff, oder gibt es Kufr, der aus dem Islām hinausführt, und Kufr, der dies nicht tut?
Wir leben in einer Zeit, in der Kufr weit verbreitet ist, und wir haben täglich mit Institutionen und Stellen zu tun, durch die ein Mensch vielleicht in Handlungen gerät, die mit Kufr verbunden sind. Was sollen wir also tun, damit wir am Tag der Auferstehung nicht zu den Verlierern gehören?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Kufr ist zweierlei:
1. Der Kufr al-Iʿtiqādī (Kufr, der den Glauben betrifft):
Dies ist der Kufr, der im Herzen liegt. Wer etwas anderes glaubt, als Allāh (سبحانه وتعالى) herabgesandt hat, oder etwas von dem leugnet, was der Gesandte Allāhs (صلّى الله عليه وعلى آله وسلّم) gebracht hat, begeht Kufr akbar (großen Kufr), der den Menschen aus der Millah hinausführt.
2. Der Kufr al-ʿAmalī (Kufr, der die Taten betrifft):
Davon gibt es einen Teil, der aus dem Islām hinausführt – wie die Niederwerfung vor einem Götzen, die Beleidigung Allāhs, Seines Dīn oder Seines Gesandten (صلّى الله عليه وعلى آله وسلّم), das Sich-lustig-Machen über ihn, die enge Loyalität (Walāʾ) zu den Nichtmuslimen und die Bindung an den Ṭāġūt, oder das Richten nach etwas anderem, als Allāh herabgesandt hat. Beim Kufr, der die Taten betrifft, gibt es auch eine Form, die den Menschen nicht aus dem Islām hinausführt. Dies wird als „Kufr dūna Kufr“ (Kufr unterhalb des Kufr) bezeichnet. Ein Beispiel ist der Kufr der Undankbarkeit. Allāh (سبحانه وتعالى) sagt:
وَضَرَبَ ٱللَّهُ مَثَلاً۬ قَرۡيَةً۬ ڪَانَتۡ ءَامِنَةً۬ مُّطۡمَٮِٕنَّةً۬ يَأۡتِيهَا رِزۡقُهَا رَغَدً۬ا مِّن كُلِّ مَكَانٍ۬ فَڪَفَرَتۡ بِأَنۡعُمِ ٱللَّهِ فَأَذَٲقَهَا ٱللَّهُ لِبَاسَ ٱلۡجُوعِ وَٱلۡخَوۡفِ بِمَا ڪَانُواْ يَصۡنَعُونَ
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
„Allāh prägt das Gleichnis einer Stadt, die Sicherheit und Ruhe genoß; ihre Versorgung kam zu ihr reichlich von überall her. Da wurde sie gegenüber den Gnaden Allāhs undankbar. So ließ sie Allāh das Kleid des Hungers und der Angst erleiden für das, was sie machten.“
(Quelle: Der edle Qur’ān, Sūrah an-Naḥl [16], 'Āyah 112)
سِبَابُ المُسْلِمِ فُسُوقٌ، وَقِتَالُهُ كُفْرٌ
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde von 'Abdullah Ibn Mas'ud überliefert, dass der Gesandte Allāhs (صلّى الله عليه وعلى آله وسلّم) sagte: „Das Beschimpfen des Muslims ist Frevel (Fisq), und sein Töten ist Kufr.“
(Quelle: al-Dschāmiʿ as-Ṣaḥīḥ von Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Bukhārī al-Dschuʿfī)
Das Beschimpfen des Muslims ist eine Sünde (Fisq), und das Töten eines Muslims ist Kufr aṣġar (kleiner Kufr) – solange es nicht aus religiöser Feindschaft geschieht. Wenn es jedoch aus Gründen des Dīn geschieht, dann wird es zu Kufr akbar (großen Kufr), der den Menschen tatsächlich aus dem Islām hinausführt. Manche Menschen geraten in Handlungen, die äußerlich nach Kufr aussehen, aber sie stehen dabei unter Zwang oder befinden sich in einer wirklichen Notlage (Iḍṭirār bzw. Ḍarūrah). Für sie gelten die Regeln des Zwangs. Allāh (سبحانه وتعالى) sagt:
مَن ڪَفَرَ بِٱللَّهِ مِنۢ بَعۡدِ إِيمَـٰنِهِۦۤ إِلَّا مَنۡ أُڪۡرِهَ وَقَلۡبُهُ ۥ مُطۡمَٮِٕنُّۢ بِٱلۡإِيمَـٰنِ وَلَـٰكِن مَّن شَرَحَ بِٱلۡكُفۡرِ صَدۡرً۬ا فَعَلَيۡهِمۡ غَضَبٌ۬ مِّنَ ٱللَّهِ وَلَهُمۡ عَذَابٌ عَظِيمٌ۬
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
„Wer nach seinem Īmān Kufr begeht – außer wenn er gezwungen wird, während sein Herz im Īmān Ruhe findet – diejenigen aber, die ihre Brust dem Kufr öffnen, auf ihnen lastet der Zorn Allāhs, und für sie ist eine gewaltige Strafe.“
(Quelle: Qur’ān, Sūrah an-Naḥl [16], 'Āyah 106)
Das heißt: Wer zur Aussprache des Kufr gezwungen wird, während sein Herz im Īmān festbleibt, der ist entschuldigt und verlässt den Islām nicht. Wer jedoch freiwillig und aus innerer Zustimmung Worte des Kufr spricht oder Handlungen des Kufr begeht, der verfällt in Kufr akbar (großen Kufr). In jedem Fall ist es die Pflicht des Muslims, sich nach Kräften von allen Formen des Kufr und dem Ungehorsam gegenüber Allāh (Maʿṣiyah) fernzuhalten – ob groß oder klein. Und wenn er gezwungen ist, so gilt: „ad-Ḍarūrah tuqaddar bi-qadrihā“ – die Notwendigkeit wird nach ihrem Maß bemessen.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Fatwā Nr.: 326 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 15.12.2022
