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Frage: Gibt es neben dem Ṭāghūt der Herrschaft und Gesetzgebung weitere Formen von Ṭawāghīt, und wie können wir sie erkennen, um uns von ihnen zu lossagen?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Ja, der Ṭāghūt ist nicht nur auf das Herrschen und Gesetzgeben beschränkt. Vielmehr ist der Ṭāghūt jeder, der Göttlichkeit beansprucht bzw. sich eine Eigenschaft Allāhs (سبحانه وتعالى) zuschreibt, oder dem eine Eigenschaft Allāhs zugeschrieben wird und er dies akzeptiert und damit einverstanden ist. Darunter fallen viele Erscheinungsformen: Jeder, der das Wissen über das Verborgene beansprucht, oder behauptet, Nutzen und Schaden unabhängig von Allāh zu bewirken, oder Anspruch auf Anbetung erhebt, oder irgendeine der Eigenschaften Allāhs für sich beansprucht. Jeder, der so etwas beansprucht oder dem so etwas zugeschrieben wird und er es akzeptiert, ist ein Ṭāghūt.

Zum Beispiel: Wenn behauptet wird, eine Person wisse, was in einigen Tagen geschehen wird, und sie dies annimmt und gutheißt, dann ist sie ein Ṭāghūt. Oder wenn gesagt wird, jemand habe die Macht, eigenständig Nutzen zu bringen oder Schaden abzuwenden, dann ist auch das ein Ṭāghūt. Ebenso gehört das Gesetzgeben und Richten ohne Allāh in den Bereich des Ṭāghūt. Deshalb ist es zwingend notwendig, Allāh (سبحانه وتعالى) richtig zu kennen, denn nur die richtige Erkenntnis über Allāh ermöglicht es, den Ṭāghūt auf korrekte Weise zu verleugnen.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Fatwā Nr.: 370 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 19.05.2022