Frage: Wenn der Qur’ān durch Menschen an uns überliefert wurde, warum gilt er dann als absolut stichhaltig in Bezug auf die Quelle, während die Aḥādīth nur als zweifelhaft in Bezug auf die Quelle angesehen werden? Wurden nicht beide durch Menschen weitergegeben?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Der edle Qur’ān ist absolut stichhaltig in Bezug auf die Quelle (qaṭʿī ath-Thubūt), weil er Merkmale und Wunder aufweist, die beweisen, dass er das Wort Allāhs (عز وجل) ist. Seit seiner Offenbarung ist er weder verändert noch verfälscht worden, obwohl viele Jahrhunderte und Generationen vergangen sind. Allāh schützt ihn vor jeglicher Veränderung und Verfälschung.
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
„Gewiß, Wir sind es, die Wir die Ermahnung offenbart haben, und Wir werden wahrlich ihr Hüter sein.“
(Quelle: Qur’ān, Sūrah al-Ḥidschr [15], 'Āyah 9)
Diese 'Āyah ist ein Beweis für die Gläubigen. Gegenüber jenen jedoch, die den Qur’ān leugnen oder anzweifeln, argumentieren wir mit der Realität des Qur’ān selbst: Er forderte die Menschen und die Dschinn heraus, etwas Gleiches hervorzubringen, und sie waren dazu nicht imstande. Wäre er nicht von Allāh, so hätten sich in ihm viele Widersprüche und Unstimmigkeiten finden lassen.
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
„Denken sie denn nicht sorgfältig über den Qurʾān nach? Wenn er von jemand anderem wäre als von Allāh, würden sie in ihm wahrlich viel Widerspruch finden.“
(Quelle: Qur’ān, Sūrah an-Nisāʾ [4], 'Āyah 82)
Das bedeutet: Wäre der Qur’ān das Werk menschlicher Hände, wäre er der Verfälschung, Hinzufügung oder Kürzung unterworfen gewesen, und seine Vollkommenheit wäre verloren gegangen. Doch der Qur’ān ist ein Buch, das frei von Mangel, Unzulänglichkeit und Widerspruch ist. Niemand kann und niemand wird jemals imstande sein, dies zu leugnen oder daran zu zweifeln.
Die Aḥādīth hingegen wurden durch Menschen überliefert, die fehlbar sind. Daher sind selbst jene Aḥādīth, die wir nach intensiver Prüfung angenommen haben, unabhängig davon, ob sie mutawātir (in einer Vielzahl unabhängiger Ketten überliefert) oder aḥād (vereinzelt überliefert) sind, in ihrem Überlieferungsstatus lediglich zweifelhaft in Bezug auf die Quelle (ẓannī ath-Thubūt).
Ausgenommen davon sind jene Aḥādīth, die den eindeutigen 'Āyāt des Qur’ān entsprechen, deren Gewissheit (Qaṭʿiyyah) in Bezug auf die Bedeutung unter den Muslimen unbestritten ist, oder jene, die mit der Realität übereinstimmen. In diesen Fällen ist ihre Bedeutung absolut stichhaltig (qaṭʿī ad-Dilālah), während der exakte Wortlaut weiterhin zweifelhaft in Bezug auf die Quelle (ẓannī ath-Thubūt) bleibt.
Trotzdem ziehen wir die Aḥādīth als Beleg in Rechtsfragen und praktischen Angelegenheiten heran, da Allāh sie als Erklärung und Auslegung des Qur’ān bestimmt hat. In Glaubensfragen jedoch wird nur das akzeptiert, was durch einen eindeutigen Beweis gesichert ist – nämlich der Qur’ān bzw. seine eindeutigen 'Āyāt.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Fatwā Nr.: 272 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 15.06.2023
