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Frage: Wenn ein Herrscher sich entscheidet, die Macht zu übernehmen, um größeres Unrecht abzuwenden, aber nur einen Teil der Scharīʿah umsetzen kann – wird er entschuldigt? Wann gilt er als nachlässig?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Wenn der Herrscher sich entschließt, die Verantwortung zu übernehmen, um größeres Unrecht zu verhindern, und er bemüht ist, so viel wie möglich vom islāmischen Gesetz umzusetzen, wird er für seinen Idschtihād entschuldigt – vorausgesetzt, er hat nicht vorsätzlich seine Möglichkeiten brachliegen lassen.
Wenn ihm jedoch die vollständige Anwendung der Scharīʿah möglich ist, er sich aber mit einem geringen Anteil begnügt, dann ist er nicht entschuldigt. Entscheidend sind seine Fähigkeit und seine Absicht, das Gesetz Allāhs zu verwirklichen.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Fatwā Nr.: 300 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 11.05.2023