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Frage: Wie ist das Urteil über das Schlagen der Brust (Laṭm) als Ausdruck der Trauer um 'Imām al-Ḥusayn (عليه السلام)? Gilt es als empfohlen, erlaubt, verpönt oder verboten – insbesondere wenn es nur leicht geschieht?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Alle gottesdienstlichen Handlungen müssen anhand der Scharīʿah bewertet werden. Zweifellos ist das, was 'Imām al-Ḥusayn (عليه السلام) widerfahren ist, ein gewaltiges und tragisches Ereignis. Er gehört zu den edelsten Mitgliedern der Familie des Propheten (صلى الله عليه وآله وسلم). Doch das Zeigen von Liebe oder Trauer darf nicht in einer Weise geschehen, die in der Scharīʿah keine Grundlage hat. Allāh hat deutlich gemacht, dass wahre Liebe zu Ihm sich durch Gehorsam und Befolgen äußert, wie es in Seinem Wort heißt:

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
„Sprich: Wenn ihr Allāh liebt, dann folgt mir, so wird Allāh euch lieben“ 
(Quelle: Der edle Qur’ān, Sūrah Āl ʿImrān [3]. Āyah 31)

Gehorsam und konsequentes Befolgen sind somit der stärkste Ausdruck von Liebe – nicht das Schlagen der Brust. Wenn wir davon ausgehen, dass das Schlagen leicht und nicht als Ritual gemeint ist, bleibt es im Ursprung erlaubt – solange es keinen Schaden verursacht und nicht als gottesdienstliche Handlung verstanden oder dargestellt wird. Wird es jedoch dauerhaft praktiziert und propagiert als zulässige Art, Trauer zu zeigen, so wird es zu einer religiösen Neuerung (Bidʿah). 

Dies gleicht etwa dem Verhalten mancher religiöser Gruppierungen, die durch Tanzen und Schwingen ihre Spiritualität ausdrücken wollen – etwas, das die Menschen eher vom Islām entfremden kann und ihn in einem falschen Licht erscheinen lässt. Ein Muslim soll stattdessen durch inneres Gleichgewicht, würdiges Auftreten und rechtschaffene Lebensführung glänzen.

Er soll das Leben des Qurʾān widerspiegeln, eine lebendige Verkörperung der Imāme der Rechtleitung (عليهم السلام) und des Propheten (صلى الله عليه وآله وسلم) sein. Das ist der stärkste Ausdruck wahrer Liebe – so wie es Allāh uns vorgeschrieben hat.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Fatwā Nr.: 242 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 24.08.2023