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Frage: Wenn jemand über das Radio, Fernsehen oder eine Tonaufnahme „as-salāmu ʿalaykum wa raḥmatullāhi wa barakātuh“ hört – muss er dann den Gruß erwidern, obwohl der Sprecher nicht anwesend ist?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

In der Regel ist dieser Gruß an die Zuhörer gerichtet – ob sie nun physisch anwesend sind oder über Medien angesprochen werden, wie etwa beim Telefonat oder der Übertragung. Wenn der Gruß deutlich hörbar an den Hörer gerichtet ist, so wird das Erwidern empfohlen oder ist sogar geboten. Anders verhält es sich beim Lesen: Wenn jemand einen geschriebenen Text liest, in dem der Gruß vorkommt, ist dies nicht mit dem Hören eines echten Grußes gleichzusetzen. Denn beim Lesen wird der Gruß nicht real an jemanden gerichtet. In diesem Fall besteht keine Verpflichtung zum Erwidern wie beim hörbaren Gruß. 

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Fatwā Nr.: 237 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 24.08.2023