Frage: Ist es erlaubt, zum Spaß zu lügen? Wie ist das Urteil über den Aprilscherz?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Scherz ist im Islām erlaubt, solange er frei von Lügen ist und nicht zu etwas Verbotenem führt. Der sogenannte Aprilscherz oder jede Form von Lüge, die zum Spaß oder zur Unterhaltung begangen wird, ist aus islāmrechtlicher Sicht verboten (ḥarām). Der Prophet (صلى الله عليه وآله وسلم) scherzte [gemäß einiger Überlieferungen] zwar manchmal, aber er sprach währenddessen nie etwas Unwahres. Sein Lachen war meist ein Lächeln. Lobenswerter Scherz ist jener, der den Herzen der Gläubigen Freude bringt, ohne Lüge, Sünde oder Verletzung. Wenn der Scherz jedoch Lügen enthält oder die Grenzen des Islām überschreitet, ist er verboten.
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
„[...] Dies sind die Grenzen Allāhs, so überschreitet sie nicht. [...]“
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Baqarah [2], 'Āyah 229)
Erlaubter Scherz ist also jener, der frei von Lügen und Sünde ist und sich im Rahmen der islāmischen Ethik und Disziplin bewegt.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Fatwā Nr.: 246 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 27.07.2023
