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Frage: Was geschieht am Tag der Auferstehung mit Menschen, die geistig beeinträchtigt sind? Kommen sie ins Paradies?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Mit Gewissheit wissen wir, dass die Menschen am Tage des Gerichts in zwei Gruppen eingeteilt werden: eine Gruppe wird ins Paradies eingehen, die andere in das Höllenfeuer. Es gibt niemanden, der außerhalb dieser beiden Gruppen verbleibt – das ist eine unumstößliche Tatsache. Ebenso ist gewiss, dass Allāh (سبحانه وتعالى) niemanden bestraft, der nicht zur Rechenschaft verpflichtet ist. Zu jenen, die nicht zur Rechenschaft verpflichtet sind, zählen geistig beeinträchtigte Menschen.

Wenn jemand aus dieser Gruppe als Nichtmuslim (Kāfir) stirbt, wird er nicht bestraft. Doch gehört er auch nicht zu den Gottesfürchtigen (Muttaqīn), denen Allāh (عز وجل) das Paradies verheißen hat. Denn das Paradies ist für die Gottesfürchtigen bestimmt, nicht für die Nichtmuslime (Kāfirūn) – ganz gleich, ob sie für ihren Kufr (Unglauben) zur Rechenschaft gezogen werden oder nicht.

Ebenso wird Allāh das Höllenfeuer niemandem auferlegen, der nicht zur Rechenschaft verpflichtet ist. Und nach dem Abrechnungsgericht gibt es niemanden mehr außerhalb von Paradies oder Hölle. Was also ist ihr Schicksal? Es gibt Aḥādīth, in denen berichtet wird, dass solche Menschen am Tage des Gerichts geprüft werden. Wer diese Prüfung besteht, tritt ins Paradies ein. Wer sie nicht besteht, kommt ins Höllenfeuer.

Auch wenn viele dieser Überlieferungen schwache Überliefererketten (Isnād) aufweisen, widerspricht ihr Inhalt nicht den eindeutigen 'Āyāt des edlen Qur’ān. Und es gibt aus islāmrechtlicher Hinsicht keinen Einwand gegen eine Prüfung im Jenseits. Daher sagen wir: Allāh weiß es am besten – aber das Wahrscheinlichste ist, dass sie geprüft werden. Wer die Prüfung besteht, wird ins Paradies eingehen, und wer sie nicht besteht, wird ins Höllenfeuer kommen.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Fatwā Nr.: 250/ Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 20.07.2023