Frage: Wie werden die kleinen Sünden (Ṣaġāʾir) und die großen Sünden (Kabāʾir) definiert, und worin liegt der Unterschied zwischen ihnen – insbesondere in Bezug auf die Taubah und die Bestrafung? Bedeutet das, dass eine Sünde nur dann als große Sünde (Kabīrah) gilt, wenn es dafür einen stichhaltigen Beweis gibt? Und zählen Taten, die Allāh (سبحانه وتعالى) als verwerflich bezeichnet hat – wie etwa die Respektlosigkeit gegenüber den Eltern ebenfalls zu den großen Sünden?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
إِن تَجۡتَنِبُواْ ڪَبَآٮِٕرَ مَا تُنۡہَوۡنَ عَنۡهُ نُكَفِّرۡ عَنكُمۡ سَيِّـَٔاتِكُمۡ وَنُدۡخِلۡڪُم مُّدۡخَلاً۬ كَرِيمً۬ا
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
„Wenn ihr euch von den schwereren unter den euch verbotenen Dingen fernhaltet, dann werden Wir eure geringeren Übel von euch hinwegnehmen und euch an einen ehrenvollen Platz führen.“
(Quelle: Der edle Qur'ān, Sūrah al-Nisāʾ [4], 'Āyah 31)
Dies zeigt, dass es eine Unterscheidung zwischen großen (Kabāʾir) und kleinen Sünden (Ṣaġāʾir) gibt – ausgenommen sind die sogenannten Lamam. Die Sünden werden also in zwei Kategorien eingeteilt: große und kleine. Durch eine sorgfältige Untersuchung der im Qurʾān und in der Sunnah erwähnten großen Sünden lässt sich feststellen, dass eine Kabīrah jene Sünde ist, für die Allāh (سبحانه وتعالى) eine Strafe im Jenseits (in der Ākhirah) angedroht hat oder für die in dieser Welt (Dunyā) eine festgelegte Strafe (Ḥadd) vorgesehen ist. Jede Sünde also, bei der eine Drohung mit Strafe erwähnt wurde oder die eine Ḥadd-Strafe nach sich zieht, zählt zu den großen Sünden. Alles, was darunter liegt, gehört zu den kleinen Sünden (Ṣaġāʾir).
Nach dieser Definition umfasst die Kategorie der großen Sünden zwei Arten: Die erste und schwerste ist der Kufr, also die größte aller großen Sünden (Akbar al-Kabāʾir) – nämlich die Beigesellung (Schirk) gegenüber Allāh. Unter den Kabāʾir fallen außerdem weitere Sünden, die zwar schwerwiegend sind, aber keinen Kufr darstellen, wie etwa Unzucht (Zinā), Diebstahl oder Alkoholkonsum.
Wer eine große Sünde begeht, die Kufr darstellt, wird dadurch zum Kāfir (Nichtmuslim) – unabhängig davon, ob dieser Kufr in der ʿAqīdah oder in der Tat liegt –, sofern ein stichhaltiger Beweis (Dalīl Qaṭʿī) dafür existiert, dass diese Handlung Kufr ist. Wer hingegen eine große Sünde begeht, die unterhalb des Kufr liegt, wird nur dann zum Kāfir, wenn er das Verbot (Taḥrīm) dieser Tat leugnet. Denn das Verbot solcher Sünden ist durch stichhaltige Beweise festgelegt. Leugnet der Täter das Verbot nicht, bleibt er Muslim, auch wenn er fortgesetzt in dieser Sünde verharrt. Kleine Sünden (Ṣaġāʾir) führen selbstverständlich niemals zum Kufr.
Derjenige also, der eine große Sünde begeht, die aber in sich selbst nicht Kufr ist, wird dadurch nicht zum Kāfir. Zwar hat Allāh (عز وجل) dem Täter einer Kabīrah mit Strafe gedroht, doch das Eintreten dieser Strafe ist nicht zwingend. Allāh kann den Täter bestrafen oder ihm aus Seiner Gnade (Raḥmah) vergeben.
إِنَّ ٱللَّهَ لَا يَغۡفِرُ أَن يُشۡرَكَ بِهِۦ وَيَغۡفِرُ مَا دُونَ ذَٲلِكَ لِمَن يَشَآءُۚ وَمَن يُشۡرِكۡ بِٱللَّهِ فَقَدِ ٱفۡتَرَىٰٓ إِثۡمًا عَظِيمًا
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
„Wahrlich, Allāh vergibt nicht, dass Ihm etwas beigesellt wird, doch Er vergibt, was darunter liegt, wem Er will. Und wer Allāh gegenüber Schirk begeht, der hat wahrhaftig eine gewaltige Sünde begangen.“
(Quelle: Der edle Qur'ān, Sūrah al-Nisāʾ [4], 'Āyah 48)
Das bedeutet: Allāh kann alle Sünden außer dem Schirk vergeben, selbst ohne Reue (Taubah), wem Er will. Dies ist Ausdruck Seiner Großzügigkeit (Faḍl) und Seiner Gnade. Wenn jedoch jemand aufrichtig bereut, vergibt Allāh ihm alle Sünden – auch den Kufr.
قُلۡ يَـٰعِبَادِىَ ٱلَّذِينَ أَسۡرَفُواْ عَلَىٰٓ أَنفُسِهِمۡ لَا تَقۡنَطُواْ مِن رَّحۡمَةِ ٱللَّهِۚ إِنَّ ٱللَّهَ يَغۡفِرُ ٱلذُّنُوبَ جَمِيعًاۚ إِنَّهُ ۥ هُوَ ٱلۡغَفُورُ ٱلرَّحِيمُ
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
„Sprich: 'O meine Diener, die ihr euch gegen eure eigenen Seelen vergangen habt, verzweifelt nicht an Allāhs Gnade; denn Allāh vergibt alle Sünden; Er ist der Allverzeihende, der Gnädige'“
(Quelle: Der edle Qur'ān, Sūrah al-Nisāʾ [39], 'Āyah 53)
Das heißt, dass Allāh alle Sünden durch eine aufrichtige Taubah vergibt. Somit kann der Täter einer großen Sünde ohne Taubah bestraft oder – aus reiner Gnade – verschont werden. So zählt beispielsweise die Respektlosigkeit gegenüber den Eltern (ʿUqūq al-Wālidayn) zu einer der größten Sünden (Kabāʾir). Was die kleinen Sünden betrifft, so vergibt Allāh sie demjenigen, der die großen Sünden meidet oder sie aufrichtig bereut. Wenn ein Mensch die großen Sünden meidet und sich mit rechtschaffenen Taten Allāh (تَبَارَكَ وَتَعَالَى) nähert, dann hat Allāh ihm Seine Vergebung für die kleinen Sünden zugesagt.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Fatwā Nr.: 330 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 08.12.2022
