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Frage: Darf ich eine kostenlose Kreditkarte beantragen, die eine kostenlose Reiseversicherung beinhaltet, wenn ich dafür einen Vertrag mit der Bank unterschreiben muss und die Karte hauptsächlich für Online-Einkäufe benötige?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Die Zusammenarbeit mit Banken sowie jede Form geschäftlicher Handlung mit ihnen ist grundsätzlich problematisch und nicht erlaubt. Für diesen konkreten Fall muss man prüfen, ob eine echte Notwendigkeit (Ḍarūrah) besteht, also ob man wirklich nicht darum herumkommt, eine solche Karte zu verwenden. Wenn es keine Notwendigkeit gibt, ist es nicht erlaubt, einen Vertrag mit der Bank zu schließen und die Karte zu benutzen. Wenn jedoch eine wirkliche Notwendigkeit besteht, dann gilt die Kreditkarte als Folge dieser Notwendigkeit. In diesem Fall darf man sie nutzen.

Die zusätzliche Reiseversicherung ist unproblematisch, weil man dafür nichts bezahlt. Islāmrechtlich zählt sie als kostenlose Gabe der Bank. Das eigentliche Problem ist also in diesem speziellen Fall nicht die Versicherung selbst, sondern der Vertragsabschluss mit der Bank. Ob er erlaubt ist, hängt allein davon ab, ob die Notwendigkeit wirklich gegeben ist oder nicht.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Fatwā Nr.: 340 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 24.11.2022