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Frage: Ist es islāmrechtlich erlaubt, mit einer Agentur zusammenzuarbeiten, die Videos zur Steigerung von YouTube-Aufrufen bereitstellt, indem man diese Videos auf dem eigenen Gerät lediglich vollständig abspielen lässt, ohne sie tatsächlich anzusehen? Ist es erlaubt, für diese Tätigkeit entlohnt zu werden, wenn die Videos zunächst keinen Werbeinhalt enthalten und die Werbung erst später hinzugefügt wird?

Die Frage betrifft eine bestimmte Form der Tätigkeit im Zusammenhang mit der Generierung von YouTube-Aufrufen. Es gibt derzeit Agenturen, die Videos vermarkten, indem sie diese an ausgewählte Personen weiterleiten. Von diesen Personen wird erwartet, dass sie die Videos auf ihren Geräten abspielen. Dabei ist nicht erforderlich, dass sie die Inhalte tatsächlich ansehen; entscheidend ist lediglich, dass das Video auf dem Gerät vom Anfang bis zum Ende abgespielt wird. Es ist also nicht notwendig, dass die Person aktiv zuschaut, sondern lediglich, dass das Video vollständig läuft. Die Videos enthalten beim Erhalt von der Agentur keinen werblichen Inhalt und die Werbung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt hinzugefügt.

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Eindeutig nein. Der Grund dafür ist, dass das Ziel hinter der Verbreitung dieser Videos unbekannt ist und möglicherweise nicht legitim sein kann. Es ist ausgeschlossen, dass jemand Geld ohne Zweck ausgibt. Daraus folgt, dass aus der Sicht derjenigen, die für diese Verbreitung bezahlen, ein bestimmtes Ziel verfolgt wird. Dieses Ziel kann rechtmäßig sein, es kann jedoch ebenso unrechtmäßig sein. Die Unkenntnis über das tatsächliche Ziel schließt die Zulässigkeit aus, da die Möglichkeit besteht, dass das Ziel vollkommen unzulässig ist.

Es kommt häufig vor, dass man beim Durchsehen von Plattformen wie Facebook oder YouTube auf Inhalte stößt, etwa über Tiere oder über Natur- und Welterscheinungen. Dabei kommt einem nicht in den Sinn, dass dahinter ein problematisches oder schädliches Ziel stehen könnte. Man betrachtet Tiere, Landschaften oder kosmische Bilder und vermutet nichts Negatives, obwohl ein solches Ziel durchaus vorhanden sein kann, mitunter sogar in erheblichem Maße.

Wenn jemand über längere Zeit solche Inhalte betrachtet, stellt sich die Frage nach dem Nutzen. Wenige Minuten würden ausreichen, um daraus eine Lehre zu ziehen und zu sagen: Dies ist ein Zeichen unter den Zeichen Allāhs, sofern man dies beabsichtigt. Wenn jedoch Stunden des Lebens damit verbracht werden, liegt darin ein Verlust, denn jede Stunde besitzt einen Wert. Der Mensch ist für jede Sekunde seines Lebens verantwortlich: wofür er sein Leben verwendet hat und womit er seine Jugend verbracht hat.

Daher besteht die Möglichkeit, dass Ziele verfolgt werden, die uns unbekannt sind und die schädlich sein können. In der Frage wurde zudem erwähnt, dass die betreffende Person das Video nicht selbst ansehen muss. Dennoch leistet sie Unterstützung und beteiligt sich an diesem Vorgang. In Bezug auf Beteiligung und Unterstützung liegt hier eine Mitwirkung vor. Die Verbreitung von Inhalten, insbesondere solcher, die lediglich Zeit vergeuden, ist problematisch. Was genau unter dem bloßen „Töten von Zeit“ fällt und welche Absichten damit verbunden sind, weiß Allāh, während wir darüber keine Kenntnis haben.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Fatwā Nr.: 361 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 23.06.2022