
Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Gnädige
Der Kufr gegenüber dem Ṭāġūt in Bezug auf den Glauben und die Taten
Alles Lob und Preis gebührt Allāh, dem Herrn der Welten und Sein Segen und Heil seien auf dem geehrtesten der Propheten und Gesandten, Muḥammad, dem Sohne ʿAbd Allāhs, und auf seiner gereinigten Familie, seinen gesegneten Gefährten und auf all jenen, die ihnen im Guten bis zum Jüngsten Tag folgen.
Die Frage des Kufrs gegenüber dem Ṭāġūt und des Īmāns an Allāh bildet den Kern der islāmischen ʿAqīdah. Der Kufr gegenüber dem Ṭāġūt bildet die eine Hälfte der Kalimat al-Tauḥīd (Lā ilāha illā Allāh) und den ersten Teil des Tauḥīds. Der Ṭāġūt ist jede Person oder Macht, die sich selbst Eigenschaften Allāhs gibt oder von anderen diese Eigenschaften zugeschrieben bekommt und damit zufrieden ist, sodass sie anstelle von Allāh (سبحانه وتعالى) oder neben Ihm angebetet wird. [Anbetung bedeutet in diesem Zusammenhang: Wenn jemand einer Macht oder Person Gehorsam leistet, sie verehrt, ihr blind vertraut, ihr folgt oder ihren Willen über den Willen Allāhs stellt, dann stellt dies eine Form der Anbetung dar, da durch diese Handlung die Autorität Allāhs relativiert und der Ṭāġūt an Seine Stelle gesetzt wird.]
Es ist unmöglich, dass Īmān und Kufr gleichzeitig in einem Herzen existieren. Daher muss zunächst der Kufr gegenüber allen vermeintlichen Gottheiten (Ālihah), die außer Allāh (سبحانه وتعالى) angebetet werden, abgelegt werden, damit an seiner Stelle der Īmān an Allāh Platz finden kann. Die Herzen müssen frei werden, um den Īmān zu empfangen und das Verständnis von „Lā ilāha illā Allāh“ zu verinnerlichen.
فَمَن يَكْفُرْ بِٱلطَّـٰغُوتِ وَيُؤْمِنۢ بِٱللَّهِ فَقَدِ ٱسْتَمْسَكَ بِٱلْعُرْوَةِ ٱلْوُثْقَىٰ لَا ٱنفِصَامَ لَهَا ۗ وَٱللَّهُ سَمِيعٌ عَلِيمٌ
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
„[…] Wer also den Kufr gegenüber dem Ṭāġūt verwirklicht, jedoch an Allāh glaubt, der hält sich an der festesten Handhabe, bei der es kein Zerreißen gibt. Und Allāh ist Allhörend, Allwissend.“
Quellenangabe: Der edle Qurʾān, Sūrah al-Baqarah (2), Āyah 256
Eine weitere relevante 'Āyah findet sich in der Sūrah an-Naḥl:
وَلَقَدْ بَعَثْنَا فِى كُلِّ أُمَّةٍۢ رَّسُولًا أَنِ ٱعْبُدُوا۟ ٱللَّهَ وَٱجْتَنِبُوا۟ ٱلطَّـٰغُوتَ ۖ
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
„Und wahrlich, Wir haben in jeder 'Ummah einen Gesandten erweckt, [der dazu aufrief]: ‚Dient Allāh und meidet den Ṭāġūt‘ […]“
Quellenangabe: Der edle Qurʾān, Sūrah an-Naḥl (16), ʾĀyah 36
Der Mensch besitzt ein Herz und Gliedmaßen. Im Herzen wiederum befindet sich ein Kern [das innere Zentrum des Herzens, in dem die religiösen Überzeugungen verankert sind]. Die Gliedmaßen setzen diese Überzeugungen mittels von Handlungen um – sei es durch die Tat der Zunge [d.h. durch die Rede] oder durch die Glieder [d.h. durch die Hände, Füße und anderer Körperteile]. Nun betrachten wir den Kufr gegenüber dem Ṭāġūt in seinen beiden Aspekten:
• Der Kufr gegenüber dem Ṭāġūt in Bezug auf die ʿAqīdah.
• Der Kufr gegenüber dem Ṭāġūt in Bezug auf die Taten.
Der Kufr gegenüber dem Ṭāġūt in Bezug auf die ʿAqīdah ist die Grundlage, aus der die Handlung entsteht. Dies bedeutet, dass das Herz eine feste Überzeugung oder bestimmte Urteile bezüglich des Ṭāġūts annehmen muss. Diese Überzeugungen und Urteile wirken sich dann auf die Taten aus, die aus ihnen hervorgehen und sie sichtbar machen.
Der Kufr gegenüber dem Ṭāġūt in Bezug auf die ʿAqīdah
Der Kufr gegenüber dem Ṭāġūt, der vom Glauben ausgeht, beginnt mit der festen Überzeugung im Herzen: Der Mensch muss zunächst glauben, dass der Ṭāġūt keinerlei Anbetung verdient – nicht in einer einzigen Angelegenheit. Weiterhin muss er erkennen, dass der Ṭāġūt ein Kāfir ist und sich nicht auf der Millah des Islām befindet, da er die Eigenschaften Allāhs beansprucht und sich selbst zu einem Teilhaber Allāhs gemacht hat. Daraus folgt, dass er keine Anbetung verdient und dass eine Lossagung (Barāʾa) von ihm notwendig ist. Diese Lossagung betrifft sowohl die Taten des Herzens als auch die der Gliedmaßen. Taten des Herzens sind Liebe, Hass, Freude, Traurigkeit, Zufriedenheit, Groll, Neid, Feindseligkeit und Ähnliches. Auch diese Taten unterliegen Regeln, ebenso wie die Handlungen der Gliedmaßen.
Aus dem Īmān an den Kufr gegenüber dem Ṭāġūt und aus dem Wissen um seine Unwürdigkeit für die Anbetung entsteht eine Überzeugung, aus der sowohl Handlungen des Herzens als auch der Gliedmaßen hervorgehen. Beide Arten von Handlungen unterliegen islāmrechtlichen Urteilen und lassen sich unter den Begriffen Liebe bzw. Loyalität (Walāya), Unterstützung, Beistand und Gefolgschaft zusammenfassen. Daraus folgt, dass der Ṭāġūt im Herzen gehasst und keinesfalls geliebt werden darf. Ebenso dürfen ihm die Gliedmaßen nicht dienen, ihm nicht gefolgt werden, seine Partei nicht unterstützt und ihm kein Treueeid geleistet werden. Die Tat des Herzens besteht darin, nicht an seinen Anspruch auf Anbetung zu glauben und seinen Kufr anzuerkennen. Sie umfasst, ihn weder zu lieben noch mit dem einverstanden zu sein, was er tut oder wofür er steht. Jede Zustimmung oder Anerkennung seiner Taten widerspricht dem Īmān, da sie implizit eine Form von Anbetung darstellen würde.
Der vom Handeln der Gliedmaßen ausgehende Kufr gegenüber dem Ṭāġūt
Die Taten der Gliedmaßen bestehen darin, dem Ṭāġūt unter keinen Umständen Loyalität zu zeigen, ihm keine Unterstützung oder Beistand mittels der Taten zu leisten, ihm nicht zu folgen, ihm keinen Gehorsam zu erweisen und ihm keinen Treueid abzulegen. Dies beschreibt die Bedeutung des Kufrs gegenüber dem Ṭāġūt mit den Taten, im Zusammenspiel mit der Bedeutung des Glaubens im Herzen, und den Handlungen, die daraus erwachsen. Jeder Mensch muss dies für sich selbst umsetzen, denn er kennt sein Herz am besten: Begeht er den Kufr gegenüber dem Ṭāġūt oder nicht?
Wir hingegen wissen nicht, was in den Herzen vorgeht, und fällen daher kein Urteil über das, was allein im Herzen verborgen ist. Unser Urteil richtet sich lediglich nach dem, was äußerlich durch Handlungen sichtbar wird. Wenn also Loyalität gegenüber dem Ṭāġūt erkennbar wird, sagen wir: Dieser Mensch hat den Ṭāġūt zu seinem Schutzherrn (Maula) genommen. Daraus schließen wir, dass er den Kufr mittels der Taten gegenüber dem Ṭāġūt nicht vollzogen hat und somit zu denjenigen gehört, die den Ṭāġūt zu ihrem Schutzherrn nehmen. Ob er zu den Entschuldigten gehört oder nicht, ist eine eigenständige Frage, die einer genaueren Untersuchung bedarf. Die Herzen jedoch kennt nur Allāh (سبحانه وتعالى), während sie uns verborgen bleiben. Deshalb fällen wir kein endgültiges Urteil über einen Menschen allein aufgrund dessen, was uns äußerlich von seinen Handlungen erscheint.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Dars Nr.: ʿAqīdah-03-001 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 28.04.2022
