
Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Gnädigen
Ḥalāl-Geld, Ḥarām-Geld und Mukhtalaṭ (Gemischte Gelder)
Alles Lob und Preis gebührt Allāh, dem Herrn der Welten und Sein Segen und Heil seien auf dem geehrtesten der Propheten und Gesandten, Muḥammad, dem Sohne ʿAbd Allāhs, und auf seiner gereinigten Familie, seinen gesegneten Gefährten und auf all jenen, die ihnen im Guten bis zum Jüngsten Tag folgen.
Bei diesem Thema muss man eine wichtige Angelegenheit beachten. Gelder werden grundsätzlich in verschiedene Kategorien unterteilt:
- Ḥalāl-Geld,
- Ḥarām-Geld
- Mukhtalaṭ (Gemischte Gelder)
In Anbetracht dieser Tatsache muss man heutzutage beispielsweise in Bezug auf sein Gehalt, dass man durch seine Arbeit und die mit ihr verbundenen Tätigkeiten erhält, die ja sehr oft im Konflikt mit dem Islām stehen, besonders achtgeben. Wir möchten nun einige Beispiele darlegen, damit der Leser in den verschiedenen Situationen den Überblick behält.
Ḥalāl-Geld und gemischtes Geld
Geschenktes oder geerbtes Geld stellt grundsätzlich Ḥalāl-Geld dar. Jemand, der also Geld erbt oder geschenkt bekommt, berechnet direkt zwanzig Prozent auf die gesamte Summe und entrichtet davon den Khums. Wenn wir von einem Szenario ausgehen, indem eine Person durch ihre Arbeit ausschließlich Ḥalāl-Geld oder gemischtes Geld verdient, dann gibt sie von diesem Geld jenes aus, was sie für ihren Lebensunterhalt benötigt (Fixkosten) und zahlt zwanzig Prozent bzw. ein Fünftel von dem übrig geblieben Geld (d.h. dem Vermögen bzw. Ersparten) für al-Khums, wobei sie den Rest fī sabīli Llāh (auf dem Wege Allāhs) ausgeben sollte. Sie kann beispielsweise berechnen, wie viel Geld sie jeden Monat auf die Seite legt und am Ende des Jahres al-Khums davon abziehen und diesen dann entrichten. Man kann also Mukhtalaṭ , das heißt Gelder, die sowohl aus Ḥalāl-, als auch Ḥarām-Einkünften bestehen, reinigen, in dem al-Khums davon zahlt, sodass aus dem Restbetrag Ḥalāl-Geld wird.
Ḥarām-Geld
Jemand, der die Möglichkeit hat, Ḥalāl-Geld zu verdienen, darf keinerlei Ḥarām-Tätigkeiten nachgehen. Man muss sich auch der Tatsache bewusst sein, dass man Pflichtabgaben, wie al-Zakāt al-Mal oder al-Khums nicht durch Ḥarām-Gelder finanzieren darf. Daher ist es auch nicht möglich, das Geld durch eine Zahlung von al-Khums zu reinigen. Wenn es aufgrund einer Ḍarūrah (Notwendigkeit) keine andere Möglichkeit gibt, ausschließlich Ḥarām-Geld zu verdienen, um zu überleben, und es keine andere Verdienstmöglichkeit gibt, dann finanziert man mit dem absolut Notwendigen die Fixkosten bzw. den Lebensunterhalt und gibt den Rest des Geldes zur Gänze fī sabīli Llāh (auf dem Wege Allāhs) aus.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
