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Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Gnädigen

Die Ṣadaqah

Alles Lob und Preis gebührt Allāh, dem Herrn der Welten und Sein Segen und Heil seien auf dem geehrtesten der Propheten und Gesandten, Muḥammad, dem Sohne ʿAbd Allāhs, und auf seiner gereinigten Familie, seinen gesegneten Gefährten und auf all jenen, die ihnen im Guten bis zum Jüngsten Tag folgen.

Grundsätzlich ist es mubāḥ (erlaubt), dass man hilfsbedürftigen Menschen hilft. Einer der beiden schönsten Namen Allāhs sind al-Raḥmān (der Allerbarmer) und al-Raḥīm (der Barmherzige), wobei beide Begriffe die Gnade Allāhs implizieren. Al-Raḥmān bedeutet, dass Allāh (سبحانه و تعالى) im Diesseits Sein Allerbarmen gegenüber all Seinen Geschöpfen walten lässt, unabhängig davon, ob es sich um Muslime oder Kuffār (Nichtmuslime) handelt. Al-Raḥīm bedeutet, dass Allāh (عَزَّ وَ جَلَّ) gegenüber den Mu'minīn (Gläubigen) unter Seinen Geschöpfen, sowohl in al-Dunyā (Diesseits) als auch in al-Ākhirah (Jenseits) barmherzig ist.

Allāh (جل جلاله‎) gibt den Kuffār in der Dunyā Rizq (Versorgung), Gesundheit, Seine Huld, Gunst und noch vieles mehr. Für einige von ihnen, macht Allāh (تبارك وتعالى) das Leben leicht und bequem, damit sie den Weg der Hidāyah (Rechtleitung) leichter finden. So hat Er den Gesandten Muḥammad (صلى الله عليه وعلى آله وسلم) als Raḥmah (Barmherzigkeit) für die Menschheit entsandt.

وَمَآ أَرۡسَلۡنَـٰكَ إِلَّا رَحۡمَةً۬ لِّلۡعَـٰلَمِينَ
(القرآن الكريم – سورة الأنبياء 21: 107)

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
„Und Wir haben dich nur als Barmherzigkeit für die Weltenbewohner gesandt."
Quellenangabe: Der edle Qur’ān, Sūrah al-Anbiyāʾ [21], 'Āyah 107.

Allāh (سبحانه و تعالى)  will al-Khayr (das Gute) für Seine Geschöpfe. Daher ist es uns auch mubāḥ (erlaubt), dass wir den Kuffār sowohl finanziell als auch in anderen Formen helfen und sie unterstützen, solange sie keine Muḥāribūn (Menschen, die gegen den islāmischen Dīn ankämpfen) sind. Es ist auch möglich, dass diese Hilfe mustaḥabb (empfohlen) oder sogar wādschib (verpflichtend) ist, wenn sie für die Hidāyah eines Menschen sorgt.

Beispiel: Man hat einen Nachbar und weiß, dass es diesem nicht gut geht. Er benötigt die Hilfe von einem und man ist sich sicher, dass er die eigene Hilfe nicht missbrauchen wird und auch kein Gegner des Islām ist. In diesem Fall ist es mubāḥ (erlaubt), dass man ihm hilft bzw. unterstützt. Wenn diese Hilfe aber einen Weg eröffnet, sodass er seine Augen für die Wahrheit öffnet, dann wird diese Hilfe wādschib (verpflichtend).

ا يَنۡهَٮٰكُمُ ٱللَّهُ عَنِ ٱلَّذِينَ لَمۡ يُقَـٰتِلُوكُمۡ فِى ٱلدِّينِ وَلَمۡ يُخۡرِجُوكُم مِّن دِيَـٰرِكُمۡ أَن تَبَرُّوهُمۡ وَتُقۡسِطُوٓاْ إِلَيۡہِمۡ‌ۚ إِنَّ ٱللَّهَ يُحِبُّ ٱلۡمُقۡسِطِينَ
(القرآن الكريم – سورة الممتحنة 60: 8)

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
„Allāh verbietet euch nicht, gegenüber jenen, die euch nicht aufgrund des Dīn bekämpft und euch nicht aus euren Wohnstätten vertrieben haben, gütig zu sein und sie gerecht zu behandeln. Gewiss, Allāh liebt die Gerechten."
Quellenangabe: Der edle Qur’ān, Sūrah al-Mumtaḥanah [60], 'Āyah 8.

Jener Personenkreis, der Vorrang im Anspruch auf Hilfsleistungen hat, sind unsere Verwandten und Nachbarn, die man normalerweise gut kennt. Und wenn man nun weiß, dass diese Personen nicht gegen den Dīn des Islām arbeiten, dann ist es mubāḥ (erlaubt), gut mit ihnen umzugehen, ihnen finanziell weiterzuhelfen oder sie in anderen Angelegenheiten zu unterstützen.

Wenn nun eine hilfsbedürftige Person existiert, die man selbst bzw. deren Absichten man nicht kennt und/oder man zweifelt, ob diese Person gegen den Islām arbeitet oder nicht, dann sollte man ihr al-'Aḥwaṭ (als Vorsichtsmaßnahme) keine Hilfe leisten. Beispielsweise kann man als Außenstehender schwer einschätzen, ob ein Mensch, der bettelt, dieses Geld wirklich benötigt und wofür er es ausgeben möchte. Daher obliegt es einem selbst, ob man nun einschreitet und dieser Person hilft oder es lässt. Dabei sollte man jedoch bedenken, dass die Hilfe gegenüber Muslimen stets eine größere Priorität hat, da sie mustaḥabb (empfohlen) ist bzw. situationsabhängig sogar wādschib (verpflichtend) sein kann. Letztendlich sollte man sich nicht auf Mubāḥāt (erlaubte Dinge) konzentrieren und dadurch Mustaḥabbāt (empfohlenen Dinge) bzw. Farā'iḍ (Pflichten) vernachlässigen.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.