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Frage: Ist es erlaubt, nichtmuslimische Familienangehörige zu einer islāmischen Hochzeit einzuladen, wenn die Feier im Einklang mit den islāmischen Moralvorstellungen stattfinden soll?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Ja, das ist erlaubt – unter der Bedingung, dass die Feier den islāmischen Verhaltensmaßstäben entspricht. Wenn das Fest sittlich, respektvoll und im Rahmen der Scharīʿah gestaltet ist, und keine verbotenen Inhalte (wie verbotene Musik, Alkoholkonsum, unangemessene Kleidung oder unzulässige Vermischung der Geschlechter) enthalten sind, besteht kein Hinderungsgrund.

Es spricht im Gegenteil sogar vieles dafür, nichtmuslimische Familienmitglieder einzuladen, denn dies stärkt die familiären Bande und kann durch gutes Benehmen und schöne Organisation auch eine stillschweigende Einladung zum Islām sein.

Wichtig bleibt: Das Fest soll in jenem Rahmen bleiben, der Allāh gefällt. Wenn dies gewährleistet ist, ist die Einladung nicht nur erlaubt, sondern kann sogar von Allāh belohnt werden, in schāʾ Allāh.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Fatwā Nr.: 235 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 31.08.2023