Frage: Ist es erlaubt, Goldmünzen als Geschenk zur Hochzeit zu kaufen?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Der Kauf von Goldmünzen mit sogenanntem Papiergeld ist im Grundsatz verboten (ḥarām). Liegt jedoch eine Notwendigkeit (Ḍarūrah) vor, sodass man dennoch Gold gegen Papiergeld erwerben muss, ist dieser Handel nur unter einer Bedingung erlaubt: Die Übergabe muss unmittelbar von Hand zu Hand erfolgen. Das bedeutet, dass weder bei der Zahlung noch bei der Lieferung eine Verzögerung eintreten darf. Der Grund dafür ist, dass Gold zu den Warengruppen gehört, bei denen Zins (Riba) eintreten kann, da sein Wert fortlaufend schwankt. Wenn eine solche Notwendigkeit (Ḍarūrah) besteht, sollte man in jedem Fall einen Gelehrten dazu konsultieren.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Fatwā Nr.: 251 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 20.07.2023
