Frage: Muss eine menstruierende Frau den Ġusl vornehmen, wenn sie im Rahmen des Vorspiels ejakuliert?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Grundsätzlich hebt die rituelle Ganzkörperwaschung (Ġusl) aufgrund geschlechtsverkehrsbedingter ritueller Unreinheit (Dschanābah) den Zustand der Menstruation (Ḥayḍ) nicht auf. In einem solchen Fall ist der Ġusl nicht verpflichtend; es genügt, lediglich die betroffene Stelle zu reinigen. Ein vollständiger Ġusl wird erst nach dem Ende der Menstruation und der entsprechenden Reinigung (Ṭahārah vom Ḥayḍ) verpflichtend.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Fatwā Nr.: 342 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 24.11.2022
