Frage: Wenn es dem Muslim nicht erlaubt ist, andere Menschen zu verfluchen, wie verstehen wir dann das Wort Allāhs (sinngemäß:) „Ihr Lohn ist, daß auf ihnen der Fluch Allāhs und der Engel und der Menschen insgesamt lastet.“ (3/87)?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Der Begriff Laʿn bedeutet: aus der Gnade Allāhs verstoßen zu werden. In diesem Sinn gibt es zwei Arten von Laʿn: einen lobenswerten und einen tadelnswerten. Der lobenswerte Laʿn ist, jemanden zu verfluchen, den Allāh selbst verflucht hat. Wer von Allāh verflucht wurde, der ist aus Seiner Gnade verstoßen worden. Daher verfluchen auch die Engel und die rechtschaffenen Gläubigen jene, die Allāh verflucht hat – die Nichtmuslime.
Allāh sagt, dass Er die Nichtmuslime verflucht, das heißt: Er stößt sie von Seiner Gnade aus. Ebenso gibt es bestimmte Sünder, die Allāh verflucht hat, im Sinne, dass Er ihnen Strafe verhängt hat – sei es in dieser Welt oder im Jenseits. Ein solcher Laʿn ist erlaubt und lobenswert. Darum sagen wir: „Allāh verfluche die Nichtmuslime“, oder: „Allāh verfluche denjenigen, der seine Ehefrau zu Unrecht verflucht hat“, und Ähnliches. Das gehört zum erlaubten Laʿn.
Der tadelnswerte Laʿn hingegen ist, wenn man jemanden verflucht, den Allāh nicht verflucht hat. Damit würde man selbst über andere ein Urteil fällen, sie aus der Gnade Allāhs auszuschließen oder sie zur Strafe zu erklären, ohne dass Allāh dies bestimmt hat. Dies ist nicht erlaubt. Ein Gläubiger ist kein „Laʿʿān“, das heißt, er verflucht nicht andere ohne Recht. Er verflucht nur jene, die Allāh verflucht hat. Alles andere wäre ein Überschreiten der Grenzen.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Fatwā Nr.: 312 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 23.03.2023
