Frage: Wie ist das Urteil über das Ausüben von Kampfsportarten wie Boxen oder Ringen zwischen Muslimen in ihrer Freizeit, untereinander und nicht in professionellen Vereinen oder zur Selbstdarstellung – sondern als körperliche Betätigung?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Die Angelegenheit hängt davon ab, wie man seine Zeit nutzt. Zeit ist Leben, und das Leben ist eine Gnade von Allāh, die im Gehorsam gegenüber Ihm und im Dienst an Seinem Dīn verbracht werden sollte. Wenn solche Sportarten wie Boxen oder Ringen mit dem Ziel betrieben werden, den Körper zu stärken, um den Dīn aufrechtzuerhalten oder die Gesundheit zu bewahren, um Allāh besser dienen zu können, dann ist das in diesem Sinn erlaubt.
Wenn sie aber zur Spielerei, Zeitverschwendung oder bloßem Muskelaufbau wie bei vielen Sportlern dient, dann ist das nicht richtig. Erlaubte Handlungen können eine empfohlene oder gar verpflichtende Wertung erhalten, wenn sie einem islāmisch lobenswerten Ziel dienen. Doch es gilt: Kein Übermaß und keine Nachlässigkeit. Wenn eine Handlung den Menschen zu sehr beansprucht, seine Zeit verschwendet oder ihn von der Anbetung Allāhs ablenkt bzw. sogar abhält, wird sie tadelnswert.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Fatwā Nr.: 236 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 27.07.2023
