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Frage: Wie ist das Urteil über das Praktizieren von Yoga, wenn es sich lediglich um körperliche Übungen handelt und keine religiöse Handlung beabsichtigt ist?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Yoga hat ihren Ursprung in einer falschen religiösen Glaubensrichtung, nämlich im Hinduismus. Sie enthält meditative Rituale und Praktiken, die dem Tauḥīd widersprechen. Wenn jemand Yoga ausschließlich als körperliche Übung betreibt – fern von spirituellen Praktiken und religiösen Bedeutungen – dann kommt es auf die äußere Erscheinung und Intention an. Ein Muslim ist dazu angehalten, sich an den Weg der Wahrheit zu halten und nicht den Weg der Irregehenden zu imitieren. Selbst wenn diese Übungen körperlich nützlich sein mögen, ist es verwerflich, sich dabei an Praktiken oder Erscheinungen der Nichtmuslime oder Anhänger falscher Glaubensrichtungen anzugleichen. Es wäre besser, wenn Muslime eigene körperliche Trainingsformen entwickeln oder jene übernehmen, die keinen Bezug zu fremden religiösen Symbolen haben, denn der Muslim soll in Verhalten und Lebensweise den Weg der Rechtschaffenen folgen.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Fatwā Nr.: 238 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 24.08.2023