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Frage: Ist es empfohlen, dass Kinder am Gemeinschaftsgebet teilnehmen? Dürfen sie dabei neben dem 'Imām stehen?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Für Kinder, die noch nicht islāmrechtlich verantwortlich (mukallaf) sind, ist das Gebet nicht verpflichtend. Es ist jedoch wünschenswert, dass sie frühzeitig daran gewöhnt und darin unterwiesen werden. Daneben ist auch empfohlen, dass sie zum Gemeinschaftsgebet angeleitet und darin geübt werden. Ist ein Kind allerdings noch sehr jung und kann das Gebet nicht korrekt verrichten, oder es spielt dabei herum, sollte es allein oder mit anderen Kindern in ähnlicher Situation beten.

Was die Anordnung der Reihen im Gemeinschaftsgebet betrifft, so ist die Reihenfolge folgendermaßen: erst die Männer, dann die Jungen, dann die Frauen und dann die Mädchen – sofern es sich um eine größere Gruppe handelt. Wenn aber ein Vater allein mit seinem [männlichen oder weiblichen] Kind betet, das noch nicht islāmrechtlich verantwortlich (mukallaf) ist, dann ist es erlaubt, dass das Kind neben ihm steht. Es ist also nicht notwendig, dass das Kind hinter dem Vater steht, weil es hier vor allem um das Üben und Lernen geht – nicht um die vollständige Durchführung einer Pflicht.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Fatwā Nr.: 257 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 20.07.2023