Frage: Ist es erlaubt, ausschließlich auf einem Gebetsteppich Sudschūd (Niederwerfung) zu machen? Und wenn man einen Stein oder ein Stück Holz zur Verfügung hätte, darf man das absichtlich ignorieren und dennoch nur auf dem Teppich niederfallen? Wird das Gebet dadurch ungültig?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Wenn jemand absichtlich auf das geeignete Sudschūd-Material verzichtet, obwohl es für ihn erreichbar wäre, und dennoch die Niederwerfung [mit seiner Stirn] auf etwas Ungeeignetem (z. B. Stoffteppich) vornimmt, dann könnte sein Gebet ungültig sein, weil er eine Pflicht vorsätzlich unterlassen hat. Es gibt zwar keinen stichhaltigen Beweis, dass dessen Gebet definitiv ungültig ist, jedoch besagt die Regel, dass jemand, der absichtlich eine verpflichtende Sache unterlässt, eine Sünde begeht.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Fatwā Nr.: 287 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 01.06.2023
