Frage: Ist es erlaubt, das Totengebet (Ṣalāt al-Dschanāzah) für jemanden zu verrichten, der zu Lebzeiten als Muslim galt, aber bei dem Taten des Kufr bekannt wurden?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Grundsätzlich gehört die Mehrheit derer, die wir heute zu den 'Ahl al-Qiblah zählen, [also zu jenen Menschen, die sich als Muslime bezeichnen bzw. jene, die in dieselbe Gebetsrichtung beten], zu den Schwachen und Unterdrückten (Mustaḍʿafīn), die die islāmische Botschaft nicht in ihrer Klarheit und Vollständigkeit erreicht hat.
[Wenn sich eine Person als Muslim bezeichnet und von ihr ein Kufr bekannt wird, es aber vor dem Ableben dieser Person nicht möglich war, die Umstände für die Begehung des Kufrs durch einen Gelehrten überprüfen zu lassen, dann] ist es erlaubt, das Totengebet für sie zu verrichten und Bittgebete für sie zu sprechen, insbesondere wenn nicht klar ist, ob die Kufr-Tat aus Wissen und Eigensinn heraus begangen wurde. Dies geschieht aus Ḥikmah (Weisheit) und in der Hoffnung, dass [diese Person bei Allāh für ihre Tat entschuldigt ist] und Er ihr verzeiht.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Fatwā Nr.: 297 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 11.05.2023
