Frage: Wie soll ein Muslim mit jemandem umgehen, der eine Tat des Kufr (Verleugnung des Glaubens) begeht, aber dennoch zu den Ahl al-Qiblah gehört? Ist Takfīr (die Feststellung von Kufr) in solchen Fällen erlaubt? Wie verhält man sich im Alltag, z. B. beim Gebet hinter ihm, beim Verzehr seiner Opfergabe oder bei Heirat mit ihm?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Wenn jemand eine Tat begeht, die als Kufr gilt, dann wird diese Tat als Kufr beurteilt. Die betreffende Person jedoch darf erst nach gründlicher Prüfung (Tabayyun) zum Kafir erklärt werden – und diese Prüfung kann in vielen Fällen schwierig oder nicht möglich sein. Daher soll der Muslim zur Wahrung seiner Religion Vorsicht walten lassen: Er betet nicht hinter dieser Person, isst nicht von ihrem Fleisch und verheiratet sie nicht.
Doch er greift sie nicht an, vergreift sich nicht an ihrem Vermögen oder ihrer Ehre. Das Urteil über eine bestimmte Person, ob sie ein Kāfir ist, hat Voraussetzungen und ist den Gelehrten vorbehalten, denn sie kennen die Bedingungen, Ausnahmen und Entschuldigungen. Der einfache Muslim hat nicht die Aufgabe, über Einzelpersonen zu urteilen, sondern soll sich in seinem Verhalten schützen.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Fatwā Nr.: 296 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 11.05.2023
