Frage: Wie sind die Aḥādīth zu verstehen, in denen es heißt, dass Allāh lacht?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Die überlieferten Aḥādīth, in denen es heißt, dass Allāh „lacht“, sind keinesfalls wortwörtlich zu verstehen. Solche Aussagen müssen im Lichte Seiner Erhabenheit und Majestät gedeutet werden – ohne Gleichsetzung (Taschbīh), ohne Verbildlichung (Tadschsīm) und ohne Verneinung (Taʿṭīl) Seiner Eigenschaften.
Das bedeutet: Man hat diese Aussagen so zu verstehen, dass sie der Erhabenheit Allāhs sowie Seinen Namen und Eigenschaften gebühren.
Wenn also in einem Ḥadīth steht, dass „Allāh lacht“, so ist damit nicht gemeint, dass Allāh – wie ein Mensch – lächelt, Zähne zeigt oder Gesichtsmuskeln bewegt. Genauso ist die Aussage ungültig, dass Allāh tatsächlich lacht, aber nicht wie der Mensch.
1. Ein wörtliches Verständnis würde Allāh körperliche Merkmale und Emotionen zuschreiben – dies käme einer Verkörperlichung (Tadschsīm) und Gleichsetzung (Taschbīh) gleich, was eindeutig abzulehnen ist.
2. Vielmehr ist die Aussage im übertragenen Sinne zu verstehen – im Einklang mit dem Prinzip des Tanzīh (also der Erklärung Seiner absoluten Erhabenheit).
Eine mögliche Form dieser metaphorischen Deutung ist das, was als „al-Madschāz al-ʿAqlī“ bezeichnet wird. Dabei wird ein Verb (fiʿl) einem Handelnden (Fāʿil) zugeschrieben, obwohl dieser nicht der eigentliche Urheber der Handlung ist. Ziel dieser Ausdrucksweise ist es, den Verstand zum Nachdenken anzuregen: Warum lacht man überhaupt? Man lacht, wenn man mit etwas zufrieden ist bzw. wenn man über etwas Wohlgefallen hat.
So kann die Aussage „Allāh lacht“ sinngemäß unter anderem bedeuten:
• Allāh zeigt Seine Zufriedenheit mit einer bestimmten Handlung,
• Allāh belohnt Seine Diener mit Seinem Wohlgefallen,
• Allāh offenbart Seine Gnade und Sein Wohlwollen über ein bestimmtes Verhalten.
All dies geschieht jedoch auf eine Weise, die Seiner Majestät und Erhabenheit würdig ist – ohne Ähnlichkeit mit den Geschöpfen.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Fatwā Nr.: 247 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 27.07.2023
