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Frage: Was bedeutet der Ḥadīth: „Wer stirbt und keine Bayʿah in seinem Nacken hat, der stirbt den Tod der Dschāhiliyyah“? Gilt das für jede Zeit? Und wem soll man heutzutage die Bayʿah geben? Wird dieser Ḥadīth auch von anderen Richtungen ähnlich verstanden?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Dieser Ḥadīth wurde sowohl von den 'Ahl al-Bayt (عليهم السلام) als auch von der Allgemeinheit der Ṣaḥābah überliefert – in sinngemäßer oder nahezu identischer Wortwahl. Die Aussage lautet: „Wer stirbt, ohne dass sich eine Bayʿah in seinem Nacken befindet, stirbt den Tod der Dschāhiliyyah.“ Die Bedeutung dieses Ḥadīths ist tiefgründig und umfasst zwei mögliche Deutungen:

  1. Er kann bedeuten, dass jemand im Zustand des Unglaubens (Kufrs) stirbt, weil er sich vom Weg der Rechtleitung abgewendet hat.
  2. Oder er stirbt in einer Weise, die dem Tod der Menschen der Dschāhiliyyah ähnelt, also ohne eine gültige Bindung an einen rechtmäßigen 'Imām, so wie die Menschen vor dem Islām ohne göttliche Führung lebten.

Die Menschen der Dschāhiliyyah hatten keine rechtmäßigen 'Imāme, sondern folgten den Anführern des Kufr. Der Tod der Dschāhiliyyah ist also entweder buchstäblich ein Tod im Kufr – oder ein Tod ohne Verbindung zu einem 'Imām der Rechtleitung, was den Zustand der Dschāhiliyyah widerspiegelt. Denn der 'Imām ist Träger der göttlichen Botschaft. In der 'Ummah Muḥammads (صلى الله عليه وآله وسلم) war der erste 'Imām der Rechtleitung der Gesandte selbst. Wer ihn nicht anerkennt oder ihm nicht den Treueeid (die Bayʿah) gibt, hat keinen Zugang zur Rechtleitung. Und auch nach dem Propheten (صلى الله عليه وآله وسلم)  kann die Rechtleitung nur durch einen wahren 'Imām oder durch jemanden, der direkt von ihm gelernt hat, empfangen werden. Wer sich von diesen 'Imāmen (عليهم السلام) abwendet, wendet sich vom Licht des göttlichen Weges ab.

Was die Interpretation dieses Ḥadīths durch andere Schulen betrifft, so kann es sein, dass sie ihn nicht in derselben Tiefe und Klarheit erklären. Das Ergebnis ihrer Deutung – nämlich die Wichtigkeit des Treueeids (der Bayʿah) an eine legitime religiöse Autorität – könnte jedoch ähnlich ausfallen. Ihre Darstellung ist oft weniger detailliert, doch Allāh weiß es am besten. Die Frage, wem man die Bayʿah geben soll, führt uns zur Frage des Weges zur 'Imāmah. Es gibt zwei anerkannte Wege zur Bestimmung eines 'Imāms:

  1. Durch Ernennung (ʿAhd), wie es in manchen Fällen praktiziert wurde.
  2. Mittels der Schūrā, also mittels der Wahl durch die 'Ahl al-Ḥall wa-l-ʿAqd (jene, die Einfluss und Entscheidungskraft innerhalb der 'Ummah besitzen).

Unabhängig von der Methode ist entscheidend, dass der 'Imām ein rechtmäßiger Träger der göttlichen Botschaft ist – ein Führer der Rechtleitung. Wer ohne Bindung an einen solchen 'Imām stirbt, dessen Tod ähnelt dem der Dschāhiliyyah, weil er keine Verbindung zur Wahrheit und zur Ordnung Allāhs auf Erden hatte.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Fatwā Nr.: 302 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 05.05.2023