Frage: Ist es nach islāmischem Recht erlaubt, sich durch einen Konkurs nach westlichem Gesetz von Schulden zu befreien, sodass man z. B. nur 5 % zurückzahlt?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Nein, das ist nicht erlaubt. Dieses Geld steht dem Gläubiger zu, da es sein Recht ist. Der Schuldner ist verpflichtet, seine Schulden entsprechend seiner finanziellen Möglichkeit zurückzuzahlen. Hiervon können Großkonzerne, staatliche und teilstaatliche Unternehmen, Institutionen und Organisationen ausgenommen sein. Wenn er momentan nicht zahlen kann, gewährt man ihm Aufschub – aber die Schuld bleibt weiterhin bestehen, es sei denn, der Gläubiger verzichtet freiwillig. Eine Konkursanmeldung, nur um sich der Rückzahlung zu entziehen, ist aus islāmischer Sicht nicht zulässig, denn wir richten uns nach dem Gesetz Allāhs, der Scharīʿah - nicht nach weltlichen Gesetzen.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Fatwā-Nr.: 218 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 14.09.2023
