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Frage: Was ist das Kriterium für das Erbitten von Almosen? Und ist es erlaubt, von Menschen Geld zu erbitten, obwohl man sich nicht in einer echten Notlage befindet?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Es ist nicht erlaubt, Menschen um Geld zu bitten, wenn man sich nicht in einer tatsächlichen Notlage befindet. Dies gilt im Islām als verwerfliche Form der Einnahme. Es gibt zahlreiche Aḥādīth, die das Erbitten ohne Notwendigkeit untersagen – darunter folgende Überlieferung:

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:

Es wurde überliefert, dass der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) sagte:
„Wer von den Menschen Geld erbittet, um dadurch Besitz anzuhäufen, der erbittet glühende Kohlen. Er wird damit [je nach Höhe des zu Unrecht erhaltenen Geldes] wenig oder viel [glühende Kohle] nehmen.“

(Quelle: Ṣaḥīḥ Muslim von Muslim ibn al-Haddschādsch)


Wer also Menschen um Geld bittet, ohne dass er wirklich bedürftig ist, der sammelt am Tag der Auferstehung Feuer für sich selbst.
Wer hingegen in einer Zwangslage ist und aus echter Not fragt, dem wird es – so Allāh will – nicht zur Last gelegt. Ein Muslim sollte sich jedoch nicht an das Bitten gewöhnen, sondern vielmehr die eigene Würde wahren und seinen Lebensunterhalt durch erlaubte Mittel verdienen.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Fatwā Nr.: 281 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 08.06.2023