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Frage: Steht die Absicht (Nīyah) der Qurʾānrezitation bei einer menstruierenden Frau in einem besonderen Zusammenhang mit ihrer Menstruation? Wird die Absicht der Rezitation während der Menstruation beeinflusst, oder betrifft das Verbot ausschließlich das Berühren des Muṣḥaf?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Der menstruierenden Frau ist es nicht erlaubt, den Muṣḥaf (das Qurʾān-Exemplar) zu berühren. Die Absicht selbst steht jedoch in keinem Zusammenhang mit der Menstruation. Die Absicht der Rezitation für Allāh wird weder während der Menstruation noch außerhalb davon beeinflusst; zwischen der Absicht und der Menstruation besteht also keinerlei Verbindung. Relevant ist ausschließlich das Berühren des Muṣḥaf. Liest sie hingegen vom Handy oder aus ähnlichen Medien, besteht kein Bezug zu einem Verbot, da auch hier keine Verbindung zur Menstruation vorliegt. Entscheidend ist lediglich, dass sie die Absicht fasst zu lesen.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Fatwā Nr.: 358 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 07.07.2022