Besucht uns gerne auf Social Media:  Facebook عربي Instagram DE Instagram عربي TikTok DE TikTok عربي TikTok BS YouTube DE YouTube عربي

Frage: Wie kann ein Mensch erkennen, ob er sich tatsächlich in einer Ḍarūrah befindet?

Manchmal denkt ein Mensch, er sei gezwungen (muḍṭarr), etwas Verbotenes zu tun, doch vielleicht ist seine Einschätzung falsch.
Wie kann der Mensch erkennen, ob er wirklich gezwungen ist, oder ob er nur seinem eigenen Verlangen folgt und sich selbst etwas schönredet?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Der Zustand der Zwangslage (des Iḍṭirār) ist eine Angelegenheit zwischen dem Diener und seinem Herrn. Niemand außer Allāh (سبحانه وتعالى) kennt sie, denn sie betrifft die tatsächliche Verfassung des Herzens des Menschen. Es kann sein, dass jemand denkt, er sei gezwungen, während er in Wirklichkeit nur seinem eigenen Verlangen folgt. Der Beweis für die Echtheit einer Zwangslage ist, dass das Herz dabei voller Furcht ist, betrübt, um Vergebung bittet, mit der Tat unzufrieden ist, sie verabscheut und sie nur begeht, um einen größeren Schaden von sich abzuwenden.

Wenn jedoch das Herz in dieser Handlung Ruhe findet, sie sich wünscht und sich daran erfreut, während man sagt: „Ich bin gezwungen“, dann ist das keine wirkliche Zwangslage, sondern ein Folgen des eigenen Verlangens (Hawā) und ein Versuch, sich selbst gegenüber das Verbotene zu rechtfertigen. Der wirklich Gezwungene (Muḍṭarr) betrachtet das Verbotene niemals als erlaubt; er begeht es nur mit dem Bewusstsein, dass es ḥarām ist, bittet Allāh um Vergebung und empfindet inneren Widerwillen dagegen.

Bekanntermaßen wird die Notwendigkeit nach ihrem Maß bemessen und der Mensch darf sie nicht ausdehnen. Manche Menschen sehen in einer Sünde eine Notwendigkeit, obwohl sie in Wahrheit keine ist, da sie die Möglichkeit hätten, sie zu meiden oder geduldig zu bleiben. Ein Zeichen für die Aufrichtigkeit in der Zwangslage ist, dass der Mensch in der Furcht vor Allāh bleibt, sich das Verbotene nicht schönredet, nach einem Ausweg sucht, bereut und Allāh um Gnade bittet. Schlussendlich ist es besser, selbst wenn man sich tatsächlich in einer Zwangslage (im Iḍṭirār) befindet, die Sünde zu unterlassen. 

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Fatwā Nr.: 327 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 15.12.2022