Frage: Muss eine Person, die durch Operationen und hormonelle Behandlungen ihr Geschlecht verändert hat und danach den Islām annimmt, in ihr ursprüngliches Geschlecht zurückkehren, oder darf sie im Islām in der angenommenen Geschlechtsrolle weiterleben?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Die Geschlechtsumwandlung ist verboten (ḥarām) und in keiner Weise erlaubt. Wenn ein Mensch in den Islām eintritt, ist er verpflichtet, von dieser verbotenen Handlung zurückzutreten. Es ist nicht erlaubt, in diesem Zustand fortzufahren. Das Verbleiben in dieser Umwandlung bedeutet ein Fortbestehen in einer schweren Sünde.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Fatwā Nr.: 371 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 19.05.2022
